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Was bedeutet Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist eine zusätzliche Absicherung für z.B. einen Vermieter oder eine Bank, um sich vor einem Zahlungsausfall bei der Vergabe eines Kredites zu schützen: Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, haftet sein Bürge für die Rückzahlung, vorausgesetzt, er hat sich zuvor als ein solcher zur Verfügung gestellt. Der Bürge kann genaso wie der Kreditnehmer in Anspruch genommen werden. Für die Frage, wie sich genau die Rechte und Pflichten des Bürgen darstellen, ist die Gestaltung des Bürgschaftsvertrags entscheidend.
Bürgschafts-Varianten: – Ausfallbürgschaft, -Selbstschuldnerische Bürgschaft
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft ist die übliche Art einer Bürgschaft. Wenn beim Kreditnehmer nichts (mehr) zu holen ist, wird der Bürger zahlen müssen. Doch das ist erst möglich, wenn gegen den eigentlichen Schuldner gerichtlich vorgegangen und der Versuch einer Zwangsvollstreckung unternommen wurde.
Im Falle der Erfolglosigkeit darf der Bürge in Anspruch genommen werden.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank den Bürgen gleichzeitig mit dem Schuldner beanspruchen. Er kann sich aussuchen, ob er sich an den Hauptschuldner oder an den Bürgen hält. Der Bürge kann in diesem Fall das Geld vom Schuldner zurückverlangen. Die härteste Form dieser Bürgschaft ist der Verzicht auf Einrede. Das heißt, der Bürge verzichtet beispielsweise auf das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen. Der Gläubiger kann jederzeit das Geld zurückverlangen.
Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?
Globalbürgschaft
Bei einer so genannten Globalbürgschaft kann der Bürge nach dem Wunsch mancher Kreditgeber, die in ihrem Hause entsprechende Formulare nutzen, grenzenlos in Anspruch genommen werden. Das heißt, der Bürge soll dann für unbekannte Beträge oder zukünftige Schulden des Kreditnehmers haften. Solche Klauseln sind allerdings nicht wirksam und es kann Rechtsschutz hiergegen beansprucht werden.
Mittellose Bürgen
In letzter Zeit hat die Rechtssprechung des BGH Bürgschaftsverträge mittelloser Bürgen für sittenwidrig und daher unwirksam erklärt.
Ehegatten, die für Kredite bürgen wollen, obwohl sie selbst keinen Vorteil davon haben, müssen in der Lage sein, die Schulden ihres Ehepartners auch tilgen zu können. Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Ehepartner nicht einmal über ein Viertel der Forderungssumme verfügt.
Täuschungen
Wenn der Bürge durch eine Täuschung bewegt worden ist, einen Bürgschaftsvertrag zu unterschreiben, etwa wenn ihm versichert wurde, nur eine reine Formsache zu bescheinigen, kann er sich aus der Zahlungspflicht ebenfalls befreien, wenn er die Täuschung nachweisen kann.
Wann erlischt eine Bürgschaft?
Wenn nichts anderes im Bürgschaftsvertrag vereinbart ist, haftet der Bürge unbegrenzt. Das heißt: so lange, wie die Schuld noch nicht getilgt ist. Der Bürge kann versuchen, eine feste Laufzeit und einen maximalen Betrag zu vereinbaren.
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